Reiseberichte

1. Allgemeine Bedingungen (AGB)

Für die Vermittlung von Reisen durch reisetreff24.de gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und reisetreff24.de (SCHRÖDER`S REISE-TREFF). Es wird eine entgeltliche Geschäftsbesorgung gemäß § 675 BGB vereinbart. Zwischen dem Anmeldenden und dem jeweiligen Leistungsträger (insbesondere Fluggesellschaften, Reiseveranstalter etc.) ist SCHRÖDER`S REISE-TREFF ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers.
Für die Beförderungs- und Reiseverträge mit dem jeweiligen Leistungsträger gelten die Tarif-, Beförderungs- und Teilnahmebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger, die Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

2. Abschluss des Vermittlungsvertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde SCHRÖDER`S REISE-TREFF den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung durch SCHRÖDER`S REISE-TREFF beim jeweiligen Leistungsträger zustande. Bei einer Anmeldung über elektronische Medien (Internet) schließt der Anmelder mit SCHRÖDER`S REISE-TREFF einen verbindlichen Reisevermittlungsvertrag mit Absenden des Buchungsauftrages ab. Die SCHRÖDER`S REISE-TREFF behält sich die Annahme vor, bis sie diese mit Absenden der Buchungsbestätigung/Rechnung an den Kunden erklärt. Enthält die Reiseanmeldung SCHRÖDER`S REISE-TREFF für den Reisenden unzumutbare Abweichungen von der Anmeldung, so ist der Anmeldende berechtigt, die Nichtannahme zu erklären. Erfolgt dies nicht, so wird die Reiseanmeldung verbindlich.

3. Bezahlung/Lieferung

Mit Vertragsabschluss kann eine angemessene Anzahlung gefordert werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird.
Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens mit Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig.
Die Zahlung kann lediglich per Überweisung, Abbuchung vom Konto des Anmelders oder Barzahlung erfolgen.
Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Gesamtpreis sofort fällig. SCHRÖDER`S REISE-TREFF akzeptiert insoweit nur:
Barzahlung in den Geschäftsräumen oder
Bareinzahlung zu Gunsten des dem Anmeldenden mitgeteilten Kontos SCHRÖDER`S REISE-TREFF unter Zusendung der Bareinzahlungskopie per Eilboten mit vollständig lesbarem Bankregistrierstempel oder
telegrafische Banküberweisung/Postanweisung oder
bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann SCHRÖDER`S REISE-TREFF die angemeldeten Reisen zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren. Stornogebühren entstehen entsprechend den Regelungen unter 4a. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
SCHRÖDER`S REISE-TREFF behält sich vor, die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden oder diese per Boten am Abflughafen zu hinterlegen. Hierfür kann eine einmalige Gebühr bis zu 30,00 EURO zuzüglich zu den von den Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet werden.
SCHRÖDER`S REISE-TREFF erfüllt ihre Vermittlungsleistung grundsätzlich mit der Bereitstellung der Flugscheine, beziehungsweise sonstiger Dokumente in den Geschäftsräumen SCHRÖDER`S REISE-TREFF.


4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und vom Vermittlungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem jeweiligen Leistungsträger. Die Rücktrittserklärung muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen. SCHRÖDER`S REISE-TREFF ist berechtigt, aufgrund des Rücktritts des Anmelders die von dem jeweiligen Leistungsträger bei SCHRÖDER`S REISE-TREFF vereinnahmten Stornogebühren von dem Reiseanmelder zu verlangen.
Umbuchungen: SCHRÖDER`S REISE-TREFF behält sich vor, dem Kunden alle die SCHRÖDER`S REISE-TREFF bei einer Umbuchung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu 30,00 EURO pro Person in Rechnung zu stellen.
Zur Vermeidung der Belastung des Kunden mit Rücktrittsgebühren (hohen Stornokosten) wird der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung dringend angeraten.


5. Leistungs- und Preisänderung

Leistungs- und Preisänderung entnehmen Sie aus dem für Sie gebuchten Angebot der jeweiligen Reiseveranstalter-Bedingungen (vor dem Buchen können Sie die Bedingungen vom Reiseveranstalter einsehen )

6. Haftung

SCHRÖDER`S REISE-TREFF haftet dem Anmeldenden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit SCHRÖDER`S REISE-TREFFbestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Haftung SCHRÖDER`S REISE-TREFF für die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Zwischen dem Anmeldenden und dem Leistungsträger ist SCHRÖDER`S REISE-TREFF ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des Leistungsträgers. SCHRÖDER`S REISE-TREFF haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen und ohne Gewähr.

7. Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich.
SCHRÖDER`S REISE-TREFF ist bemüht, den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise zu informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernimmt SCHRÖDER`S REISE-TREFF nicht.
SCHRÖDER`S REISE-TREFF) haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende SCHRÖDER`S REISE-TREFF mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass SCHRÖDER`S REISE-TREFF die Verzögerung zu vertreten hat.

8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.
Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

9. Gerichtsstand ist Amtsgericht Brakel